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   OLG Koblenz, 02.10.2002 - 7 U 1722/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4541
OLG Koblenz, 02.10.2002 - 7 U 1722/01 (https://dejure.org/2002,4541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.10.2002 - 7 U 1722/01 (https://dejure.org/2002,4541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 7 U 1722/01 (https://dejure.org/2002,4541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Kunden eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens zur Zulassung der Anbringung von Strommasten und der Verlegung von Leitungen auf ihrem Grundstück; Strommasten und Leitungen als unzumutbare Belastung in ästhetischer Hinsicht; Gesundheitsgefährdung ...

  • Judicialis

    AVB Elt V § 8; ; AVB Elt V § 8 Abs. 1; ; AVB Elt V § 8 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strommast auf dem Grundstück muss geduldet werden

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Strommast auf dem Grundstück - Duldungspflicht?

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Grundstückseigentümer muss Verlegen von Leitungen und Aufstellung von Strommasten dulden

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Ein Grundstückseigentümer ist auch nach der sogenannten Liberalisierung des Strommarktes weiterhin verpflichtet, das Anbringen von Strommasten und das Verlegen von Leitungen auf dem Grundstück zuzulassen

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Grundstückseigentümer: Strommast ist keine unzumutbare Belastung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2002 - 7 U 1722/01
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (NJW 2002, 1638), dass Untersuchungen zu den Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen bereits seit längerem auf internationaler Ebene fachübergreifend stattfinden.
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