Rechtsprechung
OLG Koblenz, 02.10.2002 - 7 U 1722/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung der Kunden eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens zur Zulassung der Anbringung von Strommasten und der Verlegung von Leitungen auf ihrem Grundstück; Strommasten und Leitungen als unzumutbare Belastung in ästhetischer Hinsicht; Gesundheitsgefährdung ...
- Judicialis
AVB Elt V § 8; ; AVB Elt V § 8 Abs. 1; ; AVB Elt V § 8 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Strommast auf dem Grundstück muss geduldet werden
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Strommast auf dem Grundstück - Duldungspflicht?
- RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)
Grundstückseigentümer muss Verlegen von Leitungen und Aufstellung von Strommasten dulden
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Ein Grundstückseigentümer ist auch nach der sogenannten Liberalisierung des Strommarktes weiterhin verpflichtet, das Anbringen von Strommasten und das Verlegen von Leitungen auf dem Grundstück zuzulassen
- drschmel.de (Kurzinformation)
Grundstückseigentümer: Strommast ist keine unzumutbare Belastung
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 21.09.2001 - 5 O 263/00
- OLG Koblenz, 02.10.2002 - 7 U 1722/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage
Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2002 - 7 U 1722/01
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (NJW 2002, 1638), dass Untersuchungen zu den Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen bereits seit längerem auf internationaler Ebene fachübergreifend stattfinden.